Kurz und knapp: Webseiten von Wix sind grundsätzlich nicht DGSVO konform. Grund für hierfür ist, dass die so genannte Opt-In Möglichkeit fehlt: Die Möglichkeit der Verwendung von Cookies aktiv zuzustimmen fehlt, was von der DGSVO, dem EuGH und dem BGH gefordert wird. Das Betreiben einer Wix Webseite kann also rechtliche Risiken bergen.
Cookies sind kleine Textdateien, die im Browser des Besuchers gespeichert werden und unter anderem für die Sicherheit der Verbindung sorgen und zudem das Surfen erleichtern. So führen sie z.B. dazu, dass man auf bereits besuchten Homepages wiedererkannt wird oder die bereits ausgewählten Waren in einem Onlineshop gespeichert werden.
Neben diesen essentiellen und auch datenschutzrechtlich unbedenklichen Cookies, dienen Cookies jedoch auch oft dazu das Verhalten der Surfer zu analysieren und auszuwerten.
Zudem werden die Daten in vielen Fällen für lange Zeit gespeichert. Zu dieser Speicherung muss der Besucher nach der DGSVO und Rechtsprechung aktiv seine Zustimmung geben.
Die Erteilung dieser Zustimmung, auch Opt-in Option genannt, ist auf Wix Webseiten jedoch nicht möglich. Der Homepage Baukasten bietet lediglich die Option, den Besucher mit einem Banner über die Verwendung von Cookies zu informieren. Doch das genügt nicht!
Nach eigenen Angaben plant das Unternehmen diesen Mangel beheben. Informationen wann genau dies geschehen wird sind jedoch nicht verfügbar.